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BGH, 01.06.1994 - 5 StR 205/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geiselnahme - Erzwungenes Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60
Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, § …
Auszug aus BGH, 01.06.1994 - 5 StR 205/94
a) Sollte die nähere Aufklärung der inneren Tatseite ergeben, daß der Angeklagte, indem er sich mit Raubmitteln und unter Einsatz einer Schußwaffe den Besitz an dem Wagen des Zeugen W verschaffte, zugleich einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil erstrebte, wird eine Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung (§§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGHSt 14, 386).
- BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")
Die Zuständigkeit ändert sich auch nicht, wenn ein nicht für Verkehrsstrafsachen zuständiger Senat des Bundesgerichtshofs in einer aufhebenden Entscheidung darauf hinzuweisen hat, daß der neu entscheidende Tatrichter ein spezifisches Verkehrsdelikt zu prüfen haben wird (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Juni 1994 - 5 StR 205/94 -).